Die Lieferbeziehungen in der deutschen Textilwirtschaft sind von den Einheitsbedingungen geprägt. Aufgrund ihrer besonderen Fairness werden sie sowohl von den Lieferanten als auch auf Abnehmerseite geschätzt und anerkannt.
Die zuständigen Fachorganisationen der deutschen Textilwirtschaft haben die Einheitsbedingungen mit Wirkung zum 1. Januar 2020 an die AGB-rechtlichen Entwicklungen angepasst. Die Neufassung der Einheitsbedingungen als Lese- und Druckversion können Sie hier abrufen.
Für die richtige Verwendung der angebotenen Textfassungen und zum besseren Verständnis der Einheitsbedingungen beachten Sie bitte die Hinweise im Merkblatt. Dieses finden Sie hier.